Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist gemäß §6 MPBetreibV in allen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Ansprechpartner für Hersteller und Behörden zu ernennen.
Aufgaben & Zuständigkeiten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anwender und Betreiber haben die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie zur Sicherstellung von Rückrufmaßnahmen der Hersteller. Dabei unterstützt sie der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit und koordiniert diese Meldungen und Rückrufmaßnahmen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist unter folgender E-Mail Adresse zu kontaktieren: beauftragter.medizinproduktesicherheit@friesland-kliniken.de