Für Patienten: Von der Aufnahme bis zur Entlassung

Ihre stationäre Aufnahme

Ob als dringender Notfall mit dem Rettungswagen oder als geplante (sog. elektive) Aufnahme: Alle Patientinnen und Patienten, die in das St. Johannes-Hospital kommen, erreichen zunächst unsere Zentrale Aufnahmestation im Erdgeschoss. Hier finden Sie neben Behandlungs- und Untersuchungsräumen auch unsere Patientenverwaltung, an die Sie sich bitte zuerst wenden, um Sie formal in unser Haus aufzunehmen.

Danach bringt unser Pflegepersonal Sie in einen Behandlungsraum und nimmt erste Untersuchungen, wie das Anfertigen eines EKG’s und die Blutabnahme, vor. Wenig später lernen Sie auch die diensthabende Ärztin bzw. den diensthabenden Arzt kennen, der Sie befragt und untersucht, erste Diagnostik anordnet und schließlich entscheidet, auf welche Station des Hauses Sie verlegt werden.

Auf die Stationen

Von der Zentralen Ambulanz werden Sie in Abhängigkeit von der Uhrzeit und Ihrem Krankheitsbild auf die Stationen im Hause verlegt.

Die Verteilung im Hause dient Ihrer optimalen Versorgung. Angehörige können sich stets an die Information im Eingangsbereich oder an unsere Zentrale Aufnahme wenden, um zu erfahren, wohin wir Patienten verlegt haben.

Die Entlassung

Am Ende von Diagnostik und Therapie steht im Regelfall Ihre Entlassung nach Hause oder in Abstimmung mit Ihnen z.B. in eine Pflegeeinrichtung. Hierüber informiert Sie Ihre Stationsärztin bzw. Ihr Stationsarzt rechtzeitig und hilft Ihnen, die notwendigen Schritte vorher zu planen. Ein Arztbrief informiert Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt sowie weitere Spezialisten, die an Ihrer Behandlung mitwirken, über den Verlauf Ihres Aufenthaltes.

Wenn sich an Ihren Aufenthalt in unserem Hause eine Rehabilitationsmaßnahme anschließt, werden Sie rechtzeitig Besuch von unseren Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes erhalten. Diese besprechen mit Ihnen alle notwendigen Formalitäten und Vorbereitungen.

Manchmal ist es notwendig, vom St. Johannes-Hospital in ein anderes Krankenhaus verlegt zu werden, um spezielle Untersuchungen vorzunehmen, eine besondere Therapie zu erhalten oder um Sie in eine Spezialabteilung zu verlegen, die wir an unserem Hause nicht vorhalten. Auch hierüber informieren wir Sie im Regelfall rechtzeitig und bereiten die Verlegung mit Ihnen gemeinsam vor.

Eine Verlegung, die medizinisch nicht zu begründen ist, können wir hingegen nicht vornehmen. Die Kostenträger, sprich, Ihre Krankenkasse, können die dadurch entstehenden Kosten nicht tragen.