Dienstplanmodell: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Unter der Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach der Bereitschaftsdienst im Krankenhaus im vollen Umfang als Arbeitszeit zu gelten habe, wurde in Zusammenarbeit mit den Assistenzärzten ein Dienstplanmodel erarbeitet, das diese Vorgabe umsetzt.

Ein weiterer Aspekt bei der Gestaltung des Dienstkonzeptes war, dass wir Freizeit (-Ausgleich) als höherwertig gegenüber einem finanziellen Ausgleich sehen - denn freie Zeit ist Lebensqualität!

Im Folgenden möchten wir das Dienst-/Arbeitszeitkonzept skizzieren:


Die normale Arbeitszeit ist von 08:00 bis 16:30 h (mit Mittagspause).

Der Bereitschaftsdienst wird in einen Spät- und Nachtdienst unterteilt, wobei der Nachtdienst im Rotationsprinzip für eine Woche übernommen wird (Häufigkeit ca. alle 1 bis 2 Monate) und vom Gesamtstundenkontingent sich in der Bezahlung wie eine normale Arbeitswoche verhält. Der Spätdienst ist im Prinzip ein zeitlich verschobener (Beginn am Mittag) normaler Arbeitstag und schließt auf diese Weise die "Lücke" zwischen normalem Tagdienst und Beginn des nächtlichen Bereitschaftdienstes. Auch dieser wird im Rotationsprinzip besetzt, allerdings im täglichen Wechsel nach einem durch die Assistenten gestalteten Plan, sodass die Kollegen meist einen Tag in der Woche (1-2 wöchiges Intervall) Spätdienst haben. Durch den späteren Beginn des Tages, kann man gut in der Woche am Vormittag mal etwas erledigen oder ausschlafen.  

Der Wochenendbereitschaftsdienst wird ebenfalls in zwei Schichten – Tag und Nachtdienst – eingeteilt. Der Nachtdienst wird in Freizeit ausgeglichen, d.h. nach einem Nachtdienst-Wochenende geht der Diensthabende am Montagmorgen nach Hause und hat dann in der Regel die Woche frei!
Der Tagdienst wird derzeit noch ausbezahlt (Bereitschaftsdienstvergütung d. höchsten Stufe), bei ausreichender Personaldecke möchten wir diesen auch gerne in Freizeit ausgleichen (analog zum Wochenend-Nachtdienst).
Der Tagdienst am Wochenende wird unterstützt durch einen "2. Tagdienst" (bis 14:00h), sodass eine Entlastung bzw. Arbeitsteilung möglich ist - dieser wird zusätzlich ausbezahlt.
Die Dienstfrequenz der Wochenenddienste ist auch ca. einmal alle 1 bis 2 Monate.

Mit diesem Model kommen "Marathondienste", welche 24 oder mehr Stunden (die "berühmt-berüchtigte Chefvisite nach dem 24h-Dienst") dauern, nicht mehr vor. Das Arbeitszeitgesetz wird jederzeit eingehalten.

Die Dienst- und Urlaubsplangestaltung ist in Hand der Assistentenschaft, da wir großen Wert auf "Selbstverwaltung" anstelle "Diktat von Oben" legen.